Da hüpft was höher!
Jetzt im BennyMax Freude rauslassen
Hausordnung und Hausregeln
1. Einlass Regelungen
1.1 Jeder ist bei uns herzlich Willkommen, unabhängig der Herkunft, Sprache, Religion, Sexualität, Handicaps, Aussehen und Zugehörigkeit.
1.2 Kinder unter 14 Jahre erhalten KEINEN Zutritt ohne Begleitperson.
- Die Begleitperson muss nachweislich mindestens 18 Jahre alt sein.
- Jugendliche ab 14 Jahren müssen Ihr Alter nachweisen können, durch einen Ausweis oder ähnlichen Dokument. Ansonsten erhalten diese keinen Zutritt.
1.3 Stark alkoholisierte oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen haben keinen Zutritt.
1.4 Die Regelung der Einverständniserklärung durch die Eltern ist seit dem 21.04.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Mitnahme Regelungen
2.1 Die Mitnahme von Speisen und Snacks ist nicht gestattet.
2.2 Die Mitnahme von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Absolutes Alkoholverbot
2.3 Die Mitnahme von Waffen jeglicher Art, sowie scharfen Gegenständen ist nicht gestattet.
2.4 Die Mitnahme von Drogen, verbotenen Substanzen, Giftigen Substanzen jeglicher Art, und ähnlichen Substanzen ist verboten.
3. Verhalten im Gebäude, mit den Anlagen und Geräten
3.1 Die Benutzung der Anlagen und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
3.2 Das Essen und Trinken auf den Anlagen und Spielgeräten ist untersagt.
3.3 Die Anlagen und Geräte sind rücksichtsvoll und den Hinweisen entsprechend zu benutzen.
- Es ist den Hinweisen, sowie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
3.4 Es ist untersagt die Anlagen und Geräte mutwillig zu beschädigen oder zu zerstören.
3.5 Die Anlagen sind gemäß Sinn und Zweck zu benutzen.
- Die Fahrzeuge und Automaten dürfen nicht umgestürzt, bestiegen, mit Essen Fäkalien oder anderen Substanzen beschmutz oder auf irgendeiner Art aufgebrochen werden.
- Es dürfen nur die BennyMax – Taler (Coins/ Token) in die Automaten oder Fahrzeugen in den dafür vorgesehen Schlitz ein geworfen werden.
- Sollte ein Fahrzeug oder Automat nicht richtig funktionieren, oder etwas in oder auf den Anlagen oder Geräten defekt sein, ist das Personal zu informieren.
3.6 Der allgemeine Anlagenbetrieb bzw. die Nutzung einzelner Anlagenbereiche können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
3.7 Die Nutzung der Garderobenbereiche und der Wertschließfächer erfolgt auf eigene Gefahr, der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung.
3.8 Fundsachen werden am Empfang aufbewahrt und bei Nichtabholung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
3.9 Im gesamten Gebäude des BennyMax Indoorspielplatz gilt absolutes Rauchverbot. Die Nichtbeachtung des Rauchverbots kann Fehlalarm auslösen, die damit verbundenen Kosten trägt der Verursacher. Rauchen ist gestattet auf der Dachterrasse unserer Gastronomie sowie auf der Außenanlage vor dem Eingangsbereich.
- Das Anzünden von Kerzen, Feuerwerk, Wunderkerzen oder ähnliches ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.
4. Umgang Miteinander
4.1 Rassistische, diskriminierende, sexistische, beleidigenden oder bedrohende Äußerungen (egal auf welcher Sprache) sind untersagt und haben in diesem Indoorspielplatz keinen Platz.
4.2 Wir bitten um Rücksichtnahme untereinander und einen freundlichen Umgang.
4.3 Sollte es einen Vorfall oder Notfall geben, bitten wir Sie um Mithilfe und sofortige Verständigung des Personals.
4.4 Wir bitten um Verständnis bei einer längeren Wartezeit. Das Personal ist stehts bemüht Ihre Bestellungen, Fragen und Wüsche zu bearbeiten und beantworten.
4.5 Aggressives Verhalten ist unerwünscht.
5. Rechte des Personals
5.1 Den Anweisungen des Personals ist unbedingt folge zu leisten.
5.2 Das Personal hat das Recht Besucher, die sich nicht an die Hausordnung und Hausregeln halten oder diese missachten, aus den Indoorspielplatz zu verweisen.
- Das Personal hat das Recht Besucher, die gegen die Regelungen oder Anweisungen verstoßen, zeitweilig oder dauerhaft von der Nutzung der Spielgeräte oder Anlage auszuschließen
- Das Personal hat das Recht Besucher, die gegen die Regelungen oder Anweisungen verstoßen ein zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.
5.3 Das Personal hat das Recht, die Taschen, Rücksäcke oder ähnliches zu kontrollieren.
5.4 Das Personal hat das Recht, die Besucher nach dem Alter zu Fragen und einen Nachweis zu verlangen.
5.5 Bei Minderjährigen Besuchern hat das Personal das Recht, die Eltern der Kinder bei Vorfällen oder Verstoßen zu kontaktieren.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Alle weiteren Ausführungen der AGBs und der Hausordnung finden sie explizit in den Regeln zum Betreten des Spielebereichs und der speziellen Anlagen niedergeschrieben. Bei Verweisung des Indoorspielplatzes durch das Personal, ist keine Rückerstattung durch den Kunden zu verlangen.